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   LAG München, 03.03.2009 - 8 Sa 864/08   

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https://dejure.org/2009,11756
LAG München, 03.03.2009 - 8 Sa 864/08 (https://dejure.org/2009,11756)
LAG München, Entscheidung vom 03.03.2009 - 8 Sa 864/08 (https://dejure.org/2009,11756)
LAG München, Entscheidung vom 03. März 2009 - 8 Sa 864/08 (https://dejure.org/2009,11756)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Urlaubsabgeltung - Überstundenvergütung - Darlegungslast

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Urlaubsabgeltung bei Überstundenvergütung; Unsubstantiierte Darlegungen zur Mehrarbeit bei Vorlage von Zeiterfassungs-Kurzübersichten

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Zeiterfassung - Anerkennung der Anwesenheitszeiten durch Arbeitgeber

  • Judicialis

    BUrlG § 7 Abs. 4; ; BUrlG § 11 Abs. 1; ; BGB § 611

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Urlaubsabgeltung bei Überstundenvergütung; unsubstantiierte Darlegungen zur Mehrarbeit bei Vorlage von Zeiterfassungs-Kurzübersichten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    So berechnet sich die Höhe der Urlaubsabgeltung

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Darlegungs- und Beweislast bei Überstunden

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 04.05.1994 - 4 AZR 445/93

    Mehrarbeitsvergütung

    Auszug aus LAG München, 03.03.2009 - 8 Sa 864/08
    Dabei kann dahingestellt bleiben, ob, unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang arbeitsvertraglich mit der vereinbarten Vergütung Überstunden abgegolten werden können (vgl. dazu BAG 04.05.1994 - 4 AZR 445/93 - AP TVG § 1 Tarifverträge Arbeiterwohlfahrt Nr. 1 = NZA 1994, 1035 Rn. 39 ff.; LAG München 01.08.2007 - 10 Sa 93/07 -, zu II. 4. der Gründe; ErfK/Preis, aaO., § 611 BGB Rn. 487, 666; Schaub/Linck, 12. Aufl., § 69 Rn. 12; HWK/Thüsing, aaO., § 611 BGB Rn. 139 - jeweils m. w. N.).

    Er muss darlegen, welche (geschuldete) Tätigkeit er ausgeführt hat (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, vgl. z. B. BAG 25.05.2005 - 5 AZR 319/04 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Gebäudereinigung Nr. 17; 29.05.2002 - 5 AZR 370/01 - ZTR 2002, 544; 17.04.2002 - 5 AZR 644/00 - AP BGB § 611 Mehrarbeitsvergütung Nr. 40 = NZA 2002, 1340 und 04.05.1994 - 4 AZR 445/93 - aaO.).

  • BAG, 17.04.2002 - 5 AZR 644/00

    Mehrarbeitsvergütung - tarifliche Ausschlußfrist

    Auszug aus LAG München, 03.03.2009 - 8 Sa 864/08
    Er muss darlegen, welche (geschuldete) Tätigkeit er ausgeführt hat (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, vgl. z. B. BAG 25.05.2005 - 5 AZR 319/04 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Gebäudereinigung Nr. 17; 29.05.2002 - 5 AZR 370/01 - ZTR 2002, 544; 17.04.2002 - 5 AZR 644/00 - AP BGB § 611 Mehrarbeitsvergütung Nr. 40 = NZA 2002, 1340 und 04.05.1994 - 4 AZR 445/93 - aaO.).

    Denn weder liegt in der widerspruchslosen Entgegennahme der monatlichen "Zeiterfassungs-Kurzübersichten" eine generelle Anerkennung der dort festgehaltenen Anwesenheitszeit als geleistete Arbeitsstunden (ebenso zur widerspruchslosen Entgegennahme von handschriftlichen Arbeitszeitaufzeichnungen und Stundenzetteln BAG 25.05.2005, aaO., Rn. 22 und 17.04.2002, aaO., Rn. 85) noch begründet sie eine wie auch immer geartete Kontrollpflicht der Beklagten.

  • BAG, 09.11.1999 - 9 AZR 771/98

    Bemessung des Urlaubsentgelts

    Auszug aus LAG München, 03.03.2009 - 8 Sa 864/08
    Etwas anderes ergibt sich entgegen der Auffassung des Klägers auch nicht aus der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 09.11.1999 (- 9 AZR 771/98 - AP BUrlG § 11 Nr. 47).

    Lediglich bei dem sog. Zeitfaktor, also der Frage des Umfangs der im Urlaubszeitraum ausfallenden Arbeitszeit, sind Überstunden, die angefallen wären, wenn der Arbeitnehmer nicht in Urlaub gewesen wäre, sondern gearbeitet hätte, - jedenfalls für die Dauer des gesetzlichen Mindesturlaubs - zu berücksichtigen (BAG 09.11.1999, aaO. Rn. 23 ff. und 22.02.2000 - 9 AZR 107/99 - NZA 2001, 268).

  • BAG, 25.05.2005 - 5 AZR 319/04

    Überstundenvergütung - tarifliche Erschwerniszulage

    Auszug aus LAG München, 03.03.2009 - 8 Sa 864/08
    Er muss darlegen, welche (geschuldete) Tätigkeit er ausgeführt hat (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, vgl. z. B. BAG 25.05.2005 - 5 AZR 319/04 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Gebäudereinigung Nr. 17; 29.05.2002 - 5 AZR 370/01 - ZTR 2002, 544; 17.04.2002 - 5 AZR 644/00 - AP BGB § 611 Mehrarbeitsvergütung Nr. 40 = NZA 2002, 1340 und 04.05.1994 - 4 AZR 445/93 - aaO.).

    Denn weder liegt in der widerspruchslosen Entgegennahme der monatlichen "Zeiterfassungs-Kurzübersichten" eine generelle Anerkennung der dort festgehaltenen Anwesenheitszeit als geleistete Arbeitsstunden (ebenso zur widerspruchslosen Entgegennahme von handschriftlichen Arbeitszeitaufzeichnungen und Stundenzetteln BAG 25.05.2005, aaO., Rn. 22 und 17.04.2002, aaO., Rn. 85) noch begründet sie eine wie auch immer geartete Kontrollpflicht der Beklagten.

  • BAG, 22.02.2000 - 9 AZR 107/99

    Mehrarbeit und Urlaubsvergütung - MTV Metall NRW

    Auszug aus LAG München, 03.03.2009 - 8 Sa 864/08
    Lediglich bei dem sog. Zeitfaktor, also der Frage des Umfangs der im Urlaubszeitraum ausfallenden Arbeitszeit, sind Überstunden, die angefallen wären, wenn der Arbeitnehmer nicht in Urlaub gewesen wäre, sondern gearbeitet hätte, - jedenfalls für die Dauer des gesetzlichen Mindesturlaubs - zu berücksichtigen (BAG 09.11.1999, aaO. Rn. 23 ff. und 22.02.2000 - 9 AZR 107/99 - NZA 2001, 268).
  • BAG, 29.05.2002 - 5 AZR 370/01

    Betriebliche Übung - Pauschale Überstundenvergütung

    Auszug aus LAG München, 03.03.2009 - 8 Sa 864/08
    Er muss darlegen, welche (geschuldete) Tätigkeit er ausgeführt hat (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, vgl. z. B. BAG 25.05.2005 - 5 AZR 319/04 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Gebäudereinigung Nr. 17; 29.05.2002 - 5 AZR 370/01 - ZTR 2002, 544; 17.04.2002 - 5 AZR 644/00 - AP BGB § 611 Mehrarbeitsvergütung Nr. 40 = NZA 2002, 1340 und 04.05.1994 - 4 AZR 445/93 - aaO.).
  • LAG München, 01.08.2007 - 10 Sa 93/07

    Überstundenforderung eines Oberarztes in einer Klinik

    Auszug aus LAG München, 03.03.2009 - 8 Sa 864/08
    Dabei kann dahingestellt bleiben, ob, unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang arbeitsvertraglich mit der vereinbarten Vergütung Überstunden abgegolten werden können (vgl. dazu BAG 04.05.1994 - 4 AZR 445/93 - AP TVG § 1 Tarifverträge Arbeiterwohlfahrt Nr. 1 = NZA 1994, 1035 Rn. 39 ff.; LAG München 01.08.2007 - 10 Sa 93/07 -, zu II. 4. der Gründe; ErfK/Preis, aaO., § 611 BGB Rn. 487, 666; Schaub/Linck, 12. Aufl., § 69 Rn. 12; HWK/Thüsing, aaO., § 611 BGB Rn. 139 - jeweils m. w. N.).
  • BAG, 06.09.2006 - 5 AZR 703/05

    Freistellung von der Arbeit

    Auszug aus LAG München, 03.03.2009 - 8 Sa 864/08
    Mit ihrer schriftlichen Freistellungserklärung vom 26.06.2007, mit der die Freistellung ausdrücklich "unter Anrechnung etwaiger noch offener Urlaubstage" erfolgte, hat die Beklagte dem Kläger wirksam für die Zeit vom 28. bis 30.06.2007 Urlaub erteilt (vgl. dazu auch BAG 06.09.2006 - 5 AZR 703/05 - AP BGB § 615 Nr. 118 = NZA 2007, 36 Rn. 24).
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